Gussasphalt ist hohlraumfrei, flüssigkeitsundurchlässig und wasserdampfdicht. Er lässt sich auch auf großen Flächen fugenlos verlegen. Als Teil einer geeigneten Dichtkonstruktion kommt er deshalb für Anlagen infrage, in denen wassergefährdende Stoffe gelagert, abgefüllt oder umgeschlagen werden, etwa bei Tankanlagen. Ob eine Ausführung für Ihre Anlage geeignet ist, hängt von den Stoffen und den geforderten Nachweisen ab.
Wo mit wassergefährdenden Flüssigkeiten umgegangen wird, stellt das Wasserhaushaltsgesetz besondere Anforderungen an die Anlagen. Für solche Anlagen verlegen wir Gussasphaltflächen und reparieren bestehende Flächen.
Unsere Leistungen nach WHG
Was wir übernehmen.
Wir arbeiten mit Gussasphalt, an neuen Flächen ebenso wie an bestehenden.
Neue Flächen
Verlegung
Neue Gussasphaltflächen für Anlagen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten.
Bestand
Reparatur
Instandsetzung bestehender Gussasphaltflächen.
Ausführung
Säureresistente Ausführung
Für bestimmte Säurebeanspruchungen gibt es abgestimmte Gussasphaltmischungen. Ob sie für die Stoffe in Ihrer Anlage passen, klären wir im Einzelfall.Anlagenbezogener Gewässerschutz
Warum Gussasphalt für WHG-Flächen?
In Anlagen, in denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird, sind geeignete Dichtflächen besonders wichtig. Gussasphalt ist hohlraumfrei und flüssigkeitsundurchlässig. Als Teil einer dafür vorgesehenen Dichtkonstruktion trägt er zum Schutz von Boden und Gewässern bei.
Welche Ausführung geeignet ist, hängt von den Stoffen in Ihrer Anlage, der Beanspruchung der Fläche und den gesetzlichen Anforderungen ab. Entscheidend sind ein fachgerecht abgestimmter Aufbau und die Nachweise, die für den jeweiligen Einsatz gefordert sind.
Neue Dichtflächen
Dichtflächen für sensible Anlagen.
Auf Tankanlagen, Abfüllplätzen und anderen Betriebsflächen, auf denen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten umgegangen wird, gelten besondere Anforderungen. Eine geeignete Dichtkonstruktion hält austretende Stoffe zurück, damit sie nicht in Boden oder Gewässer gelangen.
Wir übernehmen dabei die Verlegung der Gussasphaltflächen. Welcher Aufbau geeignet ist, hängt von der Nutzung, den Stoffen und den erforderlichen Nachweisen ab. Die Ausführung stimmen wir deshalb auf Ihre Anlage ab.
Bestehende Flächen
Bestehende Dichtflächen instand setzen.
Auch genutzte Gussasphaltflächen werden mit der Zeit beschädigt. Bei Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen lohnt es sich, den Zustand der Dichtflächen im Blick zu behalten, denn Schäden können ihre Schutzfunktion beeinträchtigen.
Wir reparieren bestehende Gussasphaltflächen. Welche Maßnahme möglich und nötig ist, richtet sich nach dem Zustand der Fläche, ihrer Nutzung und den geltenden Anforderungen. Ob die Anlage insgesamt den Anforderungen entspricht, prüft ein Sachverständiger.
Beständigkeit und Ausführung
Auf die richtige Ausführung kommt es an.
Bei Flächen nach dem Wasserhaushaltsgesetz zählt nicht allein eine dichte Oberfläche. Anders als eine dünne Bodenbeschichtung bildet Gussasphalt eine massive, fugenlose Dichtschicht. Die Dichtkonstruktion muss auch den mechanischen und chemischen Beanspruchungen standhalten, die in der Anlage zu erwarten sind. Was nötig ist, hängt vor allem von den Stoffen ab.
Je nach Einsatz kommen unterschiedliche Ausführungen infrage, für bestimmte Säurebeanspruchungen auch eine säureresistente. Entscheidend sind die Beständigkeit gegenüber den Stoffen, sorgfältig ausgeführte Anschlüsse und die Nachweise für Ihr Vorhaben.
Rechtsrahmen und Qualifikation
Fachbetriebspflicht nach AwSV
Nach § 45 der Anlagenverordnung zum Wasserhaushaltsgesetz (AwSV) dürfen bestimmte Anlagen und ihre sicherheitsrelevanten Anlagenteile nur von Fachbetrieben nach § 62 AwSV errichtet, von innen gereinigt, instand gesetzt oder stillgelegt werden. Welche Anlagen und Tätigkeiten darunterfallen, legt die Verordnung fest.
§ 45 AwSV im Wortlaut (öffnet in neuem Tab)
Überwachter Fachbetrieb
Das Siegel der Sachverständigenorganisation SOUTEC e.V. weist Röfe als überwachten Fachbetrieb aus, Vertrag Nr. 2023/01.
Für welche Tätigkeiten die Qualifikation gilt, besprechen wir mit Ihnen anhand Ihres Vorhabens.
Häufige Fragen zu Gussasphalt nach WHG
Die wichtigsten Antworten rund um Gussasphalt für Anlagen nach dem Wasserhaushaltsgesetz.
Noch Fragen? Kontakt aufnehmenFür bestimmte Anlagen ja: Nach § 45 AwSV dürfen sie nur von einem nach § 62 AwSV zertifizierten Fachbetrieb errichtet, von innen gereinigt, instand gesetzt oder stillgelegt werden. Arbeiten ohne unmittelbare Bedeutung für die Anlagensicherheit sind ausgenommen. Als Betreiber sind Sie dafür verantwortlich, bei fachbetriebspflichtigen Arbeiten einen für die jeweilige Tätigkeit zertifizierten Fachbetrieb zu beauftragen. Ziehen Sie außerdem von Anfang an einen Sachverständigen für Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen hinzu.
Für den Umgang mit Mineralölprodukten können entsprechend ausgelegte Gussasphalt-Dichtkonstruktionen eingesetzt werden. Für bestimmte Säurebeanspruchungen gibt es speziell abgestimmte Mischungen; bei organischen Säuren können zum Beispiel kalkfreie Gesteinskörnungen erforderlich sein. Ob eine Fläche für Ihren Stoff geeignet ist, hängt von Zusammensetzung, Beanspruchung und den erforderlichen Eignungsnachweisen ab. Eine pauschale Schutzdauer lässt sich deshalb nicht angeben.
Ja. Neben der Verlegung neuer Gussasphaltflächen setzen wir auch bestehende Gussasphalt-Dichtflächen instand. Welche Maßnahme möglich und nötig ist, richtet sich nach dem Zustand der Fläche, ihrer Nutzung und den geltenden Anforderungen. Ob die Anlage insgesamt den Anforderungen entspricht, prüft ein Sachverständiger.
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